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24. Oktober 2022

STELLUNGNAHME ZUM GEPLANTEN NEUEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER GEMEINDE DORMITZ

Die Interessensgemeinschaft L(i)ebenswertes Dormitz nimmt wie folgt Stellung: 

 

Der neue Flächennutzungsplanentwurf zeigt sich aus unserer Sicht in vielen Teilen sehr fragwürdig. Auch wird den im Regionalplan Oberfranken und den im jüngst erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Zielsetzungen teilweise zuwidergelaufen.

 

a) Großflächige Baugebietsausweisungen:

 

Obwohl im bisherigen Flächennutzungsplan noch weitreichende nicht realisierte Wohnbau- als auch Gewerbeflächen vorhanden sind, weist der neue FNP insgesamt weitere 25,01 ha Wohn-bau-, 2,2 ha Mischbau- und 4,04 ha Gewerbefläche aus. Bezüglich der Wohnbauflächen wurde ein voraussichtlicher Bedarf von 9 ha ermittelt, bei der nichtrechtskräftigen Gewerbefläche im Bereich "Langenau" konnten von den 3,39 ha aufgrund fehlender Verkehrserschließung ein Bereich von 2,88 ha bislang noch nicht genutzt werden, so dass auch hier die Erweiterung bezüglich seines Bedarfes in Frage zu stellen ist. Ebenso kann eine Notwendigkeit für weitere Mischbauflächen nicht erkannt werden.

 

Es muss gesehen werden, dass weitere Bauflächen erhebliche infrastrukturelle Probleme auslösen und damit weitere Kosten für zusätzlichen Straßenbau, Kanalausbau etc. auf die Gemeinde zukommen werden. Die vorhandenen Wohnstraßen (Sebalder -, Brahms-, Rosenbacher -, sowie die Schwabachstraße) werden durch den Verkehrszuwachs aus ca. 5 ha großen Wohnarealen zunehmend belastet, so dass ggf. weitere Erschließungsstraßen erforderlich werden, wenn man die Lebensqualität der dortigen Anwohner nicht verschlechtert will. Ebenso ist hinreichend bekannt, dass die bestehende Kanalisation bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen ist und dadurch weitere kostenträchtige Kanalisierungsmaßnahmen im inneren Ort erforderlich werden.

 

Für das Gewerbegebiet wird seit Jahren um eine ordentliche Erschließung gerungen. Eine Er-schließung durch die Umgehungsstraße ist ungewiss, da diese vom Straßenbauamt derzeit nicht prioritär bearbeitet wird. Inwieweit eine Eigenerschließung realisierbar ist, steht ebenfalls noch völlig in den Sternen, insofern mangelt es der Gebietsausweisung an der realen Durchführbarkeit.

 


In diesem Zusammenhang möchten wir auf den bestehenden Regionalplan Oberfranken West und das jüngst erstellte ISEK hinweisen:

 

Der bestehende verbindliche Regionalplan sieht generell vor, dass der Landverbrauch durch Sied-lungstätigkeit gering gehalten werden soll. Insbesondere soll auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen, auf eine angemessene Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete sowie auf flächensparende Siedlungsformen hingewirkt werden. Dies entspricht auch dem momentanen "Zeitgeist", wonach zur Reduzierung einer weiteren Flächenversiegelung sowohl auf eine kompaktere Bauweise, als auch auf Erweiterungen im Bestand hingewirkt werden soll.

 

Und auch das jüngst erstellte ISEK erwähnt, dass Dormitz im bestehenden FNP noch nicht realisierte Wohnbauflächen von 7,73 ha besitzt und dass auch das nicht rechtswirksame Gewerbegebiet "Langenau" nur im geringen Umfang ausgenutzt ist. Zudem gibt es "innerhalb bereits erschlossener Gebiete in Dormitz einzelne, teilweise auch zusammenhängende Baulücken, die insgesamt eine Fläche von ca. 4,7 ha umfassen sowie ca. 0,5 ha auf sehr großen Grundstücken, die ohne große Vorbereitung nachverdichtet werden können." Weiterhin wird im ISEK festgehalten, dass "aufgrund der beschriebenen Situation die Notwendigkeit der vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema Innenentwicklung besteht, z.B. mit Erstellung eines Baulandentwicklungsmodells, in welchem Flächenbedarf und Flächenpotential deutlich werden. Eine Analyse der Innenentwicklungspotentiale kann auch als Grundlage für die Aufnahme in die Förderinitiative „Innen statt Außen“ dienen." Diese Vorgaben wurde nun beim neuen FNP völlig unbeachtet gelassen.

 

Ein Flächennutzungsplan ist nicht als ein "Wunschdenken" möglicher Gebietsausweisungen zu verstehen, vielmehr verkörpert er die real angedachte langfristige Dorfentwicklung, die sich an dem Grundsatz der Erforderlichkeit auszurichten hat. Die Gemeinde ist bei ihren zukünftigen Entschei-dungen daran gebunden. Deshalb sollte hier schon in realistischen Umfängen gedacht werden. Jahrein, jahraus wird das zunehmende Vernichten landwirtschaftlicher Flächen beklagt, Dormitz verlor in den letzten 5 Jahren ebenfalls ca. 5 ha. Obwohl bis 2032 nur mit einem Bevölkerungszuwachs von ca. 102 Einwohnern gerechnet wird, beansprucht dieser neue FNP eine Fläche von rund 31 ha, was einen überproportionalen Anstieg des Flächenverbrauchs bedeuten würde.

 

Gebietsausweisungen sollten im FNP daher nur dann erfolgen, wenn diese notwendig und auch im Hinblick auf deren Begleitumstände (weitere Folgekosten für Infrastruktur) tragbar sind.

 

b) Verkehrsbelastung:

 

Dormitz leidet seit Jahren an dem massiven Durchgangsverkehr, vor allem deshalb, weil ein relativ hoher Schwerverkehrsanteil zu verzeichnen ist und die Situation an der Hauptstraße aufgrund mangelhafter Gehwege und problematischer "ungesicherter" Straßenquerungen für Bürgerinnen und Bürger besonders gefahrenträchtig ist. Zusätzlich liegt eine immense Lärm-, Abgas- und Fein-staubbelastung entlang der Hauptstraße und der Erleinhofer Straße vor.

 

Dormitz ist ein Verkehrstrichter für die Verkehrslast aus dem Hinterland nach Erlangen und nach Nürnberg. Die in Ziffer 4.7. der Begründung zum Landschaftsplan getätigten Aussage, dass die Staatsstraße 2240 (inkludiert 2243) kaum eine überörtliche Verkehrsbedeutung besitzt, dürfte wohl auch für einen Laien anhand des bestehenden Verkehrsaufkommens völlig abstrus sein. Abhilfe lässt sich auch nicht mit einer Verbesserung des ÖPNV schaffen. Eine Stadtumlandbahn kann allenfalls den Verkehr nach Erlangen entlasten, der Durchgangsverkehr nach Nürnberg bliebe erhalten. Außerdem gibt es keine Alternative für den massiven Schwerlastverkehr im Ort. Dies ist selbst auch für Radfahrer schwierig, da diese ebenfalls auf der Hauptstraße durch unseren Ort fahren müssen.

 

 

 

Eine Umgehungsstraße ist daher für ein sicheres
und l(i)ebenswertes Dormitz unverzichtbar !

 

 

 

Warum die Umgehungsstraße erst in "einem späteren Verfahren näher zu betrachten" wäre (Ziffer 4.7. Begr. LP), erschließt sich uns in keinster Weise. Es erscheint hingegen völlig unverständlich, weshalb durch Annäherung der Wohnbebauung an deren geplante Trasse einer Realisierung nun bewusst entgegen gewirkt wird. Aufgrund massiver Einwände der oberen Bergbewohner wurde die Planung der Umgehungsstraße im Jahr 2014 dahingehend überarbeitet, dass sie noch weiter entfernt um den Ort geführt wird. Jetzt nun die Bebauung wieder an die Umgehungsstraße heranzuführen, konterkariert dieses Vorgehen und macht bei Gebietsausweisung zudem aufwendige Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

 

Der Regionalplan sagt dazu aus, dass das Straßennetz so ausgebaut werden soll, dass es dem Fernverkehr und der Anbindung an das überregionale Straßennetz gerecht wird und eine gute flächenhafte Erschließung der Region gewährleistet. Und auch im ISEK wird dargestellt, dass eine Umgehungsstraße ein sehr großes Potential für eine Aufwertung des Ortes brächte.

 

Ob Dormitz in 20 Jahren ein liebenswertes Dorf mit einem lebendigen Dorfleben in seiner Ortsmitte sein wird oder ob es sich weiterhin als "Schlafstadt ohne Identität" getrennt durch eine massive Verkehrsader darstellt (siehe ISEK, Seite 44), hängt im Wesentlichen von den jetzt zu stellenden Weichen ab. Wir appellieren an alle Gemeinderätinnen und -räte sowie an Sie als Bürgermeister, sich dieser Verantwortung im Sinne des Wohles der gesamten Dorfbevölkerung weise und besonnen zu stellen. Dormitz soll sich l(i)ebenswert und lebendig mit gesunden Wohnverhältnissen für alle entwickeln.

 

Bitte vermeiden Sie im neuen FNP zur Reduzierung des ohnehin bestehenden Konfliktpotentials eine Annäherung von Wohngebieten an die Umgehungsstraße, um den Bau dieser nicht noch weiter zu gefährden.
 

Wichtiger Nachtrag zur Lärmaktionsplanung

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