6. April 2021

WHO fordert eine Reduzierung des Straßenlärms

  Die Who hat im Juli 2019 Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region herausgegeben. Darin empfiehlt die WHO für die durchschnittliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr einen Lden von 53dB(A) (Tageswert Lärm) nicht zu überschreiten, weil Straßenverkehr oberhalb dieses Dauerschallpegels mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.

Die WHO stuft diese Empfehlung als stark ein

Weiter empfiehlt sie die nächtliche Dauerschallbelastung (Lnight) für die durchschnittliche nächtliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr einen Lnight von 45dB(A) nicht zu überschreiten, da nächtlicher Straßenverkehrslärm oberhalb dieses Dauerschallpegels mit Beeinträchtigungen des Schlafs verbunden ist.

Die WHO stuft diese Empfehlung als stark ein.

Als Konsequenz daraus empfiehlt die WHO mit Nachdruck, dass die Politik geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr oberhalb der empfohlenen Leitlinienwerte ergreift, um die gesundheitlichen Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm zu mindern. Als konkrete Maßnahmen sieht die WHO, dass Straßenverkehrslärm sowohl an der Quelle als auch auf der Strecke zwischen der Quelle und der betroffenen Bevölkerung durch Veränderungen in der Infrastruktur verringert werden muss. Nachzulesen in den Leitlinien

www.umweltbundesamt.de

In Dormitz sind am Tag mindestens 185 Personen und in der Nacht über 128 Personen starken Gesundheitsbelastungen ausgesetzt – die Betroffenheit ergibt sich aus dem Lärmaktionsplan, in dem auch die Gemeinde Dormitz aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an der Hauptstraße mit aufgenommen wurde - dies kann dort nachgelesen werden:

www.umgebungslaerm.bayern.de

Betroffenheit von Dormitz für die Dauerschallbelastung Lden ist zu finden auf Seite 169 Betroffenheit von Dormitz für die Dauerschallbelastung Lden ist zu finden auf Seite 236

  Leben an der Dormitzer Hauptstraße gefährdet nachweisbar die Gesundheit 

Im Gegensatz zu Anwohnern der zukünftigen Umfahrung haben Anwohner von bestehenden Straßen bisher keinen individuellen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen oder Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Die Anwohner an der Umfahrung werden somit nur geringen oder gar keinen Beeinträchtigungen ausgesetzt.

 WHO sieht Handlungsbedarf  

Um die Forderung der WHO zu erfüllen, muss der Durchgangsverkehr um mehr als 50 % reduziert sowie zusätzlich die maßgebliche Höchstgeschwindigkeit drastisch gesenkt werden. Das ist ohne Umgehungsstraße nicht realistisch. Eine Umgehungsstraße würde den Durchgangsverkehr um ca. 80 bis 90 % verringern, dies ist aus den Planungsunterlagen zur Ortsumfahrung Dormitz ersichtlich.

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3. April 2021

Frohe Ostern


Wir wünschen Frohe Ostern und erfolgreiches Eiersuchen!

Bitte bleiben Sie gesund! 



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Lärmaktionsplanung

  2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung   Achtung Frist bis zum 13.06.2024 : Die EU hat vorgegeben, lärmbetroffene Bürger...