18. Mai 2024

Wichtiger Nachtrag zur Lärmaktionsplanung

 Zuletzt hatten wir hier auf unserem Blog darauf hingewiesen, dass die Lärmaktionsplanung in die nächste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung geht.

Leider sind die Links zu den Onlineportalen für Dormitz total nutzlos. Man hat schlichtweg nicht bedacht, dass sich mehrere Gemeinden die Postleitzahl 91077 teilen.

Auf Nachfrage bei der Regierung von Oberfranken hat man den Fehler bedauert, könne ihn  aber leider nicht ändern.

Stattdessen wurde uns ein PDF zur Verfügung gestellt.

Alle lärmgeplagten Bürger von Dormitz können nun dieses PDF ausfüllen und entweder per Email an

 umgebungslaerm@reg-ofr.bayern.de 

schicken oder in Papierformat an folgenden Postadresse:

Regierung von Oberfranken
SG 50
PF 110165 
95420 Bayreuth 

 

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich eine Stimme zu verschaffen.

 Abgabefrist  13.062024.


Hier können Sie das PDF herunterladen.

9. Mai 2024

Lärmaktionsplanung

 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

 

Achtung Frist bis zum 13.06.2024: Die EU hat vorgegeben, lärmbetroffene Bürger zukünftig besser vor Lärm zu schützen. Dazu sind Lärmaktionskataster und -pläne zu erstellen, wonach entsprechende Maßnahmen verifiziert werden und durchzuführen sind. Dormitz wird von der Staatsstraße stark belastet und ist deshalb ebenfalls darin aufgenommen. Wie bereits im Sommer 2023 findet nun eine weitere Befragung statt. Noch bis zum 13.06.2024 können sich alle lärmbetroffenen Bürger und Gemeinden mit dem auf folgenden Link befindlichen Fragebogen dazu äußern und ihre Situation darlegen. Wir bitten alle lärmbetroffenen Dormitzer dies zu tun.

https://www.umgebungslaerm.bayern.de/index.html

Hier der Link zum letzte  Entwurf des Lärmaktionsplanes:

https://www.umgebungslaerm.bayern.de/laermaktionsplan/doc/laermaktionsplanung_2024_entwurf_mit_anhaengen.pdf

Danach sind in Dormitz insgesamt 382 Bürger von Lärm betroffen (Seite 158),

wovon bei 71+17 Personen sogar von einer Lärmbeeinträchtigung mit gesundheitlichen Auswirkungen ausgegangen wird (Seite 274). 

Als Maßnahme ist für Dormitz die Verlegung der Staatsstraße 2240 vorgesehen (Seite 342), andere Maßnahmen sind nicht verzeichnet, scheinen somit keine hinreichende Abhilfe zu bringen.   




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Wichtiger Nachtrag zur Lärmaktionsplanung

 Zuletzt hatten wir hier auf unserem Blog darauf hingewiesen, dass die Lärmaktionsplanung in die nächste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligun...